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Teil 2 - Fragestellung, Begrifflichkeit und Methode - Merkmalkataloge - Merkmalkatalog für Längsschnittstudien - Feinstruktur - Graphischer Bereich

2-3-12: Farbigkeit

Als Farbigkeit werden erkennbare Regeln der Farbgebung bezeichnet, welche sich auf eine Wirkung von Farben durch ihre Auswahl, Unterscheidung, Mischung, Kontrastbildung, Organisation und Art des Einsatzes beziehen. – Der gesamte Aspekt ist in zwei in sich weiter unterteilte Unterkategorien gegliedert. Ihnen ist eine unspezifische Unterkategorie beigefügt, um zusätzliche Erscheinungen mit einbeziehen zu können:

Farbanzahl
Einfarbige Bilder
Mehrfarbige Bilder
Malerische Aspekte
Betonung der Farbe als solcher
Mit erkennbarer graphischer Regel der Farbwahl
Mit erkennbarer graphischer Regel der Farbverhältnisse
Farbmischung
Umschriebene Fläche ausgemalt
Vorwiegend malerische Behandlung von Bildteilen oder des ganzen Bildes
Andere malerische Aspekte
Andere Aspekte der Farbigkeit

Die Unterscheidung von ein- und mehrfarbigen Bildern ist selbsterklärend.

Alle Aspekte der graphischen Verwendung der Farbe hinsichtlich ihrer Wirkung als solcher wie auch als Farbfläche werden malerisch genannt. – Malerische Aspekte betreffen derart graphische Aspekte, welche sich denjenigen der Formen wie auch ihren Variationen und Anordnungen gegenüber eigenständig verhalten, das heisst, Letztere entweder übersteigen oder parallel oder quasi-abseits von ihnen auftreten.

Bilder, für welche eine eigenständige Intention der Wirkung einer oder mehrerer Farben interpretiert werden kann, werden als Betonung der Farbe als solcher bezeichnet. – In frühen Bildern können solche Farbwirkungen durch ausgeprägte Verdichtungen oder Flächenbildungen entstehen, unter Umständen in Verbindung mit verstärktem Druck des Auftrags.

Bilder, für welche eine Intention der Farbwahl interpretiert werden kann, welche über das blosse additive Wechseln des Farbauftrags hinausgeht, werden als Mit erkennbarer graphischer Regel der Farbwahl bezeichnet. – Die entsprechende Regel kann dabei sehr allgemeiner Art sein, muss aber verbal formuliert werden können.

Bilder, für welche eine Intention der Wirkung des Verhältnisses von zwei oder mehreren Farben zueinander interpretiert werden kann, werden als Mit erkennbarer graphischer Regel der Farbverhältnisse bezeichnet. – Die entsprechende Regel muss spezifisch sein und verbal formuliert werden können.

Alle Bilder, welche eine Farbmischung aufweisen, werden auch entsprechend bezeichnet. – In der Regel werden nur mit Pinsel aufgetragene Farben zu dieser Kategorie gezählt (vgl. dazu auch die Hilfskategorie zum Umfeld Farbmischung und diejenige der Überlagerung von Farben).

Eine – durch eine Linie oder durch Zwischenräume oder durch die Begrenzungen der Zeichenfläche selbst – umschriebene Fläche, welche mit einem Stift oder einem Pinsel eingefärbt wurde, wird als Umschriebene Fläche ausgemalt bezeichnet.

Grössere Bildteile oder ganze Bilder, deren wesentliche Aspekte die graphische Verwendung der Farbe hinsichtlich ihrer Wirkung als solcher betreffen, werden als Vorwiegend malerische Behandlung von Bildteilen oder des ganzen Bildes bezeichnet. – Eine solche graphische Intention wird nur dann interpretiert, wenn sie das blosse Betonen oder blosse Auswählen oder blosse Kontrastieren von Farben wie auch das blosse Ausmalen einer umschriebenen Fläche übersteigt und als solche nicht durch Zuordnungen dieser Einzelaspekte beschrieben werden kann. Dies betrifft insbesondere Bildteile oder ganze Bilder, für welche zeichnerische Aspekte im engeren Sinne eine untergeordnete oder gar keine Rolle spielen.

Andere Aspekte der graphischen Verwendung der Farbe hinsichtlich der Farbwirkung und der Flächenbildung als die genannten werden als Andere malerische Aspekte bezeichnet.

Aspekte erkennbarer Regeln der Farbgebung, welche keiner bisherigen Unterkategorie der Farbigkeit zugeordnet werden können, werden als Andere Aspekte der Farbigkeit bezeichnet.

Das Verhältnis einzelner Kategorien zueinander ist hierarchisch, und nur die jeweils übergeordnete Kategorie wurde zugeordnet:

Die Beurteilung der Farbigkeit kann sich sowohl auf einen direkten visuellen Eindruck eines einzelnen Bildes beziehen oder zusätzlich einen Bildkontext oder Bildkommentar mit berücksichtigen.

Farbgebungen, welche sich im Wesentlichen aus einer Analogie ableiten lassen, wurden ausschliesslich als Analoge Farbigkeit klassifiziert. Farbgebungen, für welche der graphisch motivierte Anteil die analoge Motivation massgeblich übersteigt und eigenständigen Wert besitzt, wurden parallel zur Analogen Farbigkeit klassifiziert.

Während der Verschlagwortung ergaben sich häufiger Schwierigkeiten bei der Beurteilung der Farbbetonung und der Farbmischung. In der Folge wurden drei Hilfskategorien gebildet, die eine für das Umfeld der Farbbetonung, die andere für schwer zu interpretierende, aber dennoch mögliche Ansätze von Farbmischungen und die dritte für Überlagerungen von Farben durch Stifte.

Hinweise zur Vertiefung

  • Band 3, Teil 4